Weitere internationale ABS-Regelungen
ITPGRFA Internationaler Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Dieser Vertrag wurde im Rahmen der 31. FAO Konferenz im November 2001 in Rom zum Schutz der globalen, landwirtschaftlichen Artenvielfalt abgeschlossen. Aktuell haben 135 Staaten und die EU den Vertrag ratifiziert. Österreich ist im Jahre 2005 dem Vertrag beigetreten.
Dieser regelt den Austausch bestimmter Arten (gem. Anhang I ITPGRFA) mittels Standard Material Transfer Agreement - SMTA. Diese Materialübertragungs-Vereinbarungen gelten als akzeptierter Mechanismus für den Zugang und Vorteilsausgleich im Sinne der EU VO 511/2014. Das gilt auch für andere pflanzengenetische Ressourcen, wenn das Herkunftsland bestimmt hat, dass diese ebenfalls den Vorschriften und Bedingungen des SMTAs unterliegen Damit ist die Sorgfaltspflicht des Nutzers erfüllt.
Rahmenwerk für pandemische Grippeviren der Weltgesundheitsorganisation WHO
Bei Austausch von Influenza Viren mit Pandemie-Potenzial und Zugang zu Impfstoffen können die im Rahmenwerk für pandemische Grippeviren (Pandemic Influenza Preparedness Framework PIPF) festgelegten Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen der WHO anzuwenden sein. Die Bestimmungen der EU VO gelten für genetische Ressourcen, die unter das PIPF fallen nur dann, wenn das Herkunftsland nicht Partner der PIPF ist oder die genetische Ressourcen zu anderen Zwecken verwendet werden sollen. als im PIPF festgelegt.