Der Weg zum Nagoya Protokoll

Eines der drei grundlegenden Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ist "eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, einschließlich eines angemessenen Zugangs zu genetischen Ressourcen und eines angemessenen Transfers einschlägiger Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung".

Foto Wassertropfen auf Halm

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD, BGBL. Nr. 213/1995 i.d.g.F.) ist ein weltumspannendes, völkerrechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der belebten Natur und bezieht sich sowohl auf die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, als auch auf die Vielfalt innerhalb der Arten (z.B. Nutztierrassen) und auf die Vielfalt der Ökosysteme.

Die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sind:

  • Die Erhaltung der biologischen Vielfalt.
  • Die nachhaltige Nutzung von Teilen der biologischen Vielfalt.
  • Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile (Access and Benefit-Sharing - ABS).

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt trat am 29. Dezember 1993 in Kraft, 18 Monate nachdem es 1992 anlässlich der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zur Signatur aufgelegt wurde. Das wichtigste Instrument und Entscheidungsgremium innerhalb der organisatorischen Struktur des Übereinkommens ist die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties - COP). BGBL. Nr. 213/1995 i.d.g.F.

Im April 2002 wurden bei der sechsten Vertragsstaatenkonferenz die Bonner Leitlinien verabschiedet. Diese stellen eine Orientierungshilfe bei der Ausarbeitung rechtlicher, administrativer und politischer Maßnahmen zur Umsetzung des ABS-Regimes dar und beschreiben die einzelnen Phasen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und für den Vorteilsausgleich ihrer Nutzung.  Bonn Guidelines (cbd.int)

Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (+Rio) in Johannesburg 2002 wurden Verhandlungen eines internationalen ABS-Regimes gefordert. 2004 bis 2010 fanden die Verhandlung für das internationale Access and Benefit Sharing-Regime statt. Bei der zehnten Vertragsstaatenkonferenz am 29. Oktober 2010 wurde das Protokoll von Nagoya (CBD COP-10, 8.-29. Oktober 2010, Nagoya, Aichi Prefecture, Japan) verabschiedet.

Mit dem Protokoll von Nagoya wurde Artikel 15 des Übereinkommens, der den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, umgesetzt und genauer ausgeführt.

Downloads

Geschichte und Verhandlungsdokumente

Nagoya-Protokoll COP-MOP-Beschlüsse 

Protocol and decision booklets (cbd.int)