Einreichung von Sorgfaltserklärungen über das Internetportal DECLARE
Die Abgabe einer Sorgfaltserklärung kann elektronisch über das Internetportal DECLARE erfolgen.

© Weronika Sydow, WaterPIX/EEA
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 enthält ein Muster für eine Sorgfaltserklärung. Diese ist (unter Verwendung des DECLARE) an die zuständige Behörde (Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft) zu übermitteln.
Es wird empfohlen zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen das Internetportal DECLARE zu verwenden.
Weitere Informationen zur Verwendung von DECLARE finden Sie unter